Fotia Alea 1.W 25l Kanister | Silikonfreies Schweißtrennmittel für wiederbefüllbare Sprayer | Ing. R. Konitzer Ges.m.b.H
200036710

Fotia Alea 1.W

Alter Produktname: Jokisch LB 100 flüssig-wasserfrei
Silikonfreies Schweißtrennmittel für wiederbefüllbare Sprayer Für röntgenbare Schweißnähte geeignet
• Wasserfrei
• Nicht brennbar
• Lösemittelfrei
• Frei von FCKW

Einheit:

Anwendung: Fotia Alea 1.W ist ein umweltfreundliches, wasserfreies Trennmittel für Schutzgas-... mehr
Anwendung:
Fotia Alea 1.W ist ein umweltfreundliches, wasserfreies Trennmittel für Schutzgas- und Elektroschweissen.
Für röntgenbare Schweißnähte geeignet.
Fotia Alea 1.W kann für den Schweißprozess direkt eingesetzt werden.
Fotia Alea 1.W verhindert das Anhaften von Schweißspritzern auf der Werkstückoberfläche und damit keine aufwendige Nachbearbeitung der Werkstücke.
Die Aufbringung erfolgt mit unseren angepassten Druckpumpzerstäubern, Handsprayern oder Air-Spraydosen.
Werkstückoberfläche leicht einsprühen, nur dünnen Sprühfilm auftragen.

Eigenschaften:
• Kein Festbrennen der Schweißspritzer auf den Werkstücken und damit keine aufwendige Nachbearbeitung der Werkstücke
• Beim Lichtbogenschweißen mit Elektroden leichtes Entfernen der Schlacke, auch bei V-Nähten
• Sehr leichtes Reinigen der Schweißnähte. Die Rückstände lassen sich sehr leicht und gut mit warmen Wasser oder alkalischen Entfettungsmitteln entfernen
• Verhindert auch das Festbrennen der Schweißspritzer in den Brennerköpfen bei Schutzgasschweißverfahren und Kontaktschweißungen
• Bei sachgemäßer Anwendung keine Schwierigkeiten beim Lackieren, Verzinken, Galvanisieren, Bräunieren usw.
• Produkt enthält kein Wasser und ist daher für röntgenbare Schweißnähte zu verwenden.

Sicherheits- / Umweltvorteile
• Keine Freisetzung von FCKW/CKW bzw. brennbarem Propan/Butan
• Umweltfreundlich, da überwiegend auf nativen Ölen formuliert
• Keine Spraydosen-Abfallprodukte
• Biologisch leicht und schnell abbaubar nach Testmethode OECD 301 A-F

Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
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